Bei Nacktfotos gelten zunächst die allgemeinen bildrechtlichen Grundsätze. Die Veröffentlichung ist mithin ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig und verletzt den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Rechts am eigenen Bild. Es stehen dem Betroffenen umfassende Ansprüche zur Verfügung, z.B. auf Unterlassung, Schadenersatz und häufig auch Geldentschädigung.
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