Die Geheimsphäre ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Die Geheimsphäre betrifft den gesamten Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit nicht preisgegeben werden soll oder darf. Von ihr werden alle Äußerungen erfasst, deren Geheimhaltung entweder gesetzlich geschützt ist oder die ihrer Natur nach geheimhaltungsbedürftig sind.
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Individuen vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Es wurde und wird von der Rechtsprechung entwickelt und kann in verschiedene Fallgruppen unterteilt werden. Gegenstand des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind etwa das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht am eigenen Wort. Gegen die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann der Betroffene mit verschiedenen Ansprüchen vorgehen, z.B. Unterlassung oder Schadenersatz fordern.