Wo muss ich gegen einen Steuerbescheid klagen?

Grundsätzlich wird nicht gegen den Steuerbescheid geklagt, sondern gegen die Entscheidung der Finanzbehörde über einen gegen einen Steuerbescheid eingelegten Einspruch.

Bei Klagen gegen diese Einspruchsentscheidung ist das Finanzgericht zuständig, in dem die Behörde, die die Einspruchsentscheidung erlassen hat, ihren Sitz hat.

Mehr zur Klage vor dem Finanzgericht...

Wann sollte ein Einspruch zurückgenommen werden?

Wird gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt, so wird der Sachverhalt von der Behörde nochmals geprüft. Häufig teilt die Behörde dem Einspruchsführer mit, wie sie zum Sachverhalt steht. Nicht selten fordert sie den Einspruchsführer auf, den Einspruch zurückzunehmen.

Der Einspruchsführer kann frei entscheiden, ob er den Einspruch zurücknimmt, oder nicht. Nimmt er den Einspruch nicht zurück, so ergeht eine Einspruchsentscheidung der Behörde. Gegen diese negative Entscheidung kann der Einspruchsführer vor den Finanzgerichten klagen und auf diesem Wege eine gerichtliche Klärung des Streitfalles herbeiführen.

Nimmt der Einspruchsführer den Einspruch zurück, kann er eine negative Entscheidung der Finanzbehörde verhindern. Allerdings ist dann ein nochmaliger Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht mehr möglich. Der Einspruch sollte daher nur dann zurückgenommen werden, wenn feststeht, dass der Steuerbescheid nicht fehlerhaft ist und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof zutreffend berücksichtigt wurde.

Mehr zum Einspruch gegen einen Steuerbescheid...

Gibt es Nachteile bei einem steuerrechtlichen Einspruch?

Ja. Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid kann es schlimmstenfalls passieren, dass das Finanzamt nach einer nochmaligen Überprüfung des Steuerfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass es vom Steuerpflichtigen noch mehr verlangen kann, als bisher geschehen bzw. dass dem Steuerpflichtigen noch weniger als bisher zusteht. In einem solchen Fall spricht man von einer "Verböserung" des Bescheides.

Die Behörde muss dem Einspruchsführer in einem solchen Fall allerdings vor ihrer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Einspruchsführer kann dann eine negative Entscheidung in Form der Verböserung vermeiden, indem er den Einspruch zurücknimmt. Er kann sich allerdings auch mit einer Klage gegen die Einspruchsentscheidung wehren.

Mehr zum Einspruch gegen einen Steuerbescheid...

Muss ich trotz Einspruch zahlen?

Wird gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, so hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass Forderungen des Finanzamtes zunächst innerhalb der Frist zu zahlen sind. Kommt das Finanzamt bei einer Prüfung des Steuerfalls zu dem Ergebnis, dass eine Überzahlung vorliegt, werden die Zahlungen zurückerstattet.

Abhilfe kann im Einzelfall eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) schaffen. Wird diese auf Antrag vom Finanzamt oder vom Finanzgericht bewilligt, müssen bis auf Weiteres keine Steuern bezahlt werden.

Ist eine Begründung des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid erforderlich?

Für den Einspruch gegen den Steuerbescheid ist keine Begründung erforderlich. Damit das Finanzamt den Bescheid überprüft genügt die Einhaltung der Formvorschriften für den Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Der Einspruchsführer kann jedoch gemäß § 357 Abs. 3 AO in seinem Einspruch Tatsachen zur Begründung seines Einspruches vortragen. Je umfangreicher der Einspruch begründet wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde der Auffassung des Steuerpflichtigen folgt. Außerdem beschleunigt eine EInspruchsbegründung das Einspruchsverfahren oftmals.

Eine Begründung des Einspruchs kann jederzeit nachgereicht werden.

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