Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Zunächst muss ein mit der geschützten Marke ähnliches oder identisches Zeichen vorliegen. Wird dieses Zeichen als Unterscheidungszeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Berechtigten benutzt und greift dies in den Schutzbereich des Markeninhabers ein, dann liegt eine Markenrechtsverletzung vor, welche die Rechte der §§ 16 ff. MarkenG nach sich zieht.

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Welche Rechte hat der Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung?

Der Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung erwirbt ein Recht, dass in zwei Richtungen wirkt. Zum einen ist er berechtigt, die geschäftliche Bezeichnung zu verwenden, zum anderen kann er Dritte von der Verwendung ausschließen, § 15 MarkenG. Bei Verletzung dieser Rechte stehen dem Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung Abwehr-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen den Dritten zu.

Weitere Informationen zum Schutz der geschäftlichen Bezeichnungen...

Gilt der Schutz einer Marke oder eines Kennzeichens unbegrenzt?

Nein. Der umfassende markenrechtliche Schutz hat gemäß den §§ 20 ff. MarkenG Grenzen. Er besteht grundsätzlich nur für 10 Jahre zudem können markenrechtlichen Ansprüchen die Schranken der Verwirkung, Erschöpfung und Verjährung entgegenstehen. Zudem besteht kein Schutz gegen die Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben innerhalb der anständigen Marktgepflogenheiten.

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Was ist der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht?

Dieser Grundsatz besagt, dass wenn zwei Markenrechte miteinander kollidieren, das jeweils früher angemeldete Recht vorrangig ist.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur hinsichtlich eingetragener Marken, sondern auch, wenn eine Kollision mit geschäftlichen Bezeichnungen oder Herkunftsangaben droht.

Können Produkte nach mehreren Gesetzen geschützt sein?

Ja. So besteht etwa bei einem Auto umfassender gewerblicher Rechtsschutz, da es regelmäßig technisch anspruchsvoll ist, ein individuelles Design und auch einen geschützten Namen oder ein Logo besitzt. Anwendung finden also sowohl das Urheberrecht, als auch das Patentrecht und das Markenrecht.

 

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