Zunächst muss ein mit der geschützten Marke ähnliches oder identisches Zeichen vorliegen. Wird dieses Zeichen als Unterscheidungszeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Berechtigten benutzt und greift dies in den Schutzbereich des Markeninhabers ein, dann liegt eine Markenrechtsverletzung vor, welche die Rechte der §§ 16 ff. MarkenG nach sich zieht.
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