Datenschutzrecht aus Berlin

Betriebliche Kommunikation und deren Überwachung

Nahezu jeder moderne Arbeitsplatz verfügt heute über Telefon, Internet, Email und weitere Technologien. Auch "klassische" Kommunikationsmittel wie Post- und Paketdienste sind zu erwähnen. Arbeitgeber eröffnen ihren Mitarbeitern diese Kommunikationsmöglichkeiten, um die dienstlichen Aufgaben effizient erledigen zu können. Gleichzeitig können die Medien am Arbeitsplatz aber auch privat genutzt werden. Dies führt zu einer Vielzahl von Problemen, auf die nachfolgend ebenso eingegangen wird wie auf Lösungen und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers.

Datenschutz im Unternehmen

Auch innerhalb eines Unternehmens ist der Datenschutz von großer Relevanz. Aufgrund von Rekordgeldbußen die bei einem Datenschutzverstoß anfallen können, kann sich heute kein Unternehmer mehr leisten den Datenschutz zu unterschätzen oder gar zu missachten. Demnach sollte dem Unternehmer möglichst daran gelegen sein, vorgeschriebene Maßnahmen gegen künftige datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen und den Datenschutz intern zu etablieren. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung elektronischer Informationsdatenbanken.

Datenschutz im Internet: Google, Facebook und Co.

Die Verwendung von Internet, sei es die Versendung von E-Mails, die Nutzung von Socialnetworks, die Recherche über Google oder die Bestellung bei Amazon, ist für die meisten Menschen zur Selbstverstänlichkeit geworden. Jedoch sind Informationen die im Internet übertragen werden oder in das Internet gestellt werden keinesfalls vertraulich. Jegliches Surfen im Internet kann durch die jeweilige IP- Adresse der Website, Log- Protokolle oder Cookies nachvollzogen werden und an jeder Station gespeichert, gelesen oder sogar manipuliert werden. Die rechtliche Einordung dieser Datenerhebung, Speicherung und Nutzung ist höchst umstritten, da sie schnell mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem beinhaltendem Schutz der Vetraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Konflikt gerät. Nachfolgend sollen einige dieser Probleme erläutert werden.

Ansprüche im Datenschutzrecht

Der von Maßnahmen der Datenverarbeitung etc. Betroffene hat spezielle Rechte. Diese können gem. § 6 Abs. 1 BDSG nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Es handelt sich dabei um die nachfolgend aufgeführten Rechte (die die verantwortliche Stelle zugleich verpflichten). 

Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, § 35 BDSG

Die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten sind im nicht-öffentlichen Bereich regelt § 35 BDSG. Danach müssen beispielsweise personenbezogene Daten immer dann gelöscht werden, wenn ihre Speicherung entweder unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860