Auch innerhalb eines Unternehmens ist der Datenschutz von großer Relevanz. Aufgrund von Rekordgeldbußen die bei einem Datenschutzverstoß anfallen können, kann sich heute kein Unternehmer mehr leisten den Datenschutz zu unterschätzen oder gar zu missachten. Demnach sollte dem Unternehmer möglichst daran gelegen sein, vorgeschriebene Maßnahmen gegen künftige datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen und den Datenschutz intern zu etablieren. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung elektronischer Informationsdatenbanken.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860