Anwendungsbereiche Datenschutz

Datenschutz im Unternehmen

Auch innerhalb eines Unternehmens ist der Datenschutz von großer Relevanz. Aufgrund von Rekordgeldbußen die bei einem Datenschutzverstoß anfallen können, kann sich heute kein Unternehmer mehr leisten den Datenschutz zu unterschätzen oder gar zu missachten. Demnach sollte dem Unternehmer möglichst daran gelegen sein, vorgeschriebene Maßnahmen gegen künftige datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen und den Datenschutz intern zu etablieren. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung elektronischer Informationsdatenbanken.

Betriebliche Kommunikation und deren Überwachung

Nahezu jeder moderne Arbeitsplatz verfügt heute über Telefon, Internet, Email und weitere Technologien. Auch "klassische" Kommunikationsmittel wie Post- und Paketdienste sind zu erwähnen. Arbeitgeber eröffnen ihren Mitarbeitern diese Kommunikationsmöglichkeiten, um die dienstlichen Aufgaben effizient erledigen zu können. Gleichzeitig können die Medien am Arbeitsplatz aber auch privat genutzt werden. Dies führt zu einer Vielzahl von Problemen, auf die nachfolgend ebenso eingegangen wird wie auf Lösungen und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers.

Telefonüberwachung am Arbeitsplatz

Ob und wie der Arbeitgeber den betrieblichen Telefonverkehr überwachen darf hängt maßgeblich davon ab, ob er die Telefonanlage zur privaten Nutzung freigibt oder aber ausschließlich dienstliche Telefonate zulässt. Desweiteren ist zwischen der Kontrolle sogenannter Verbindungsdaten und einer Kontrolle des Kommunikationsinhalts zu unterscheiden.

Überwachung von Email am Arbeitsplatz

Für die Überwachung des Emailverkehrs ist es - wie immer bei der Kommunikationsüberwachung - entscheidend, ob die Privatnutzung erlaubt oder verboten ist. In beiden Fällen ist ebenso wie bei der Telefonie zwischen der Kontrolle sogenannter Verbindungsdaten und einer Kontrolle des Kommunikationsinhalts zu unterscheiden.

Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz

Auch bei der Überwachung sozialer Netzwerkaktivitäten seiner Mitarbeiter kommt es ausschlaggebend darauf an, ob der Arbeitgeber die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken gestattet oder nicht. Auf der zweiten Ebene wird dann wie auch bei der Email- und Telefonüberwachung zwischen der Verbindungsdaten- und der Inhaltskontrolle unterschieden.

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