Expertenwissen aus der Fachanwaltskanzlei.

Wann sind AGB wirksamer Vertragsbestandteil geworden?

Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten erst dann als Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in den Vertrag "miteinbezogen" worden sind.

Für eine wirksame Einbeziehung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen § 305 Abs. 2 BGB:

  • bei Vertragsschluss ausdrücklicher Hinweis des Verwenders oder
  • falls Hinweis unverhältnismäßig schwierig ist: deutlich sichtbarer Aushang
  • Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme
  • Einverständnis des Kunden

Weitere Informationen zur Einbeziehung von AGB in den Vertrag...

 

 

 

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