Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Medienrecht

Was kann man gegen Meinungsäußerungen tun?

Da das Grundgesetz jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung sichert, kann der Betroffene bei Meinungsäußerungen keine Gegendarstellung oder Berichtigung verlangen. Nur in besonderen Fällen wie beispielsweise der Beleidigung oder der Schmähkritik, kann der Betroffene Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schmerzensgeld verlangen.

Weitere Informationen zu den presserechtlichen Anspüchen und deren Durchsetzung...

Wann ist die Grenze der zulässigen kritischen Berichterstattung zur Schmähkritik erreicht?

Die Grenze zur Schmähkritik ist erreicht, wenn es im Grunde nicht um die Auseinandersetzung in der Sache selbst geht, sondern vordergründig um die Diffamierung. 

Weitere Informationen zum Thema Schmähkritik...

Worauf muss man bei der Durchsetzung von presserechtlichen Ansprüchen achten?

Die presserechtlichen Ansprüche (insbesondere das Recht auf eine Gegendarstellung) haben sehr kurze Fristen. Dies bedeutet, dass nur wenig Zeit ist, dagegen vorzugehen.

Weitere Informationen zur Durchsetzung der presserechtlichen Ansprüche...

Welche Äußerungen sind bei einer Wortberichterstattung auf jeden Fall zulässig?

Als Äußerungen in jedem Fall zulässig sind Tatsachenbehauptungen, wenn diese wahr sind und Meinungen, wenn diese nicht die Grenze der Schmähkritik überschreiten.

Weitere Informationen zur Wortberichterstattung...

Ist das Presserecht auch auf Veröffentlichungen im Internet anwendbar?

Ja, auch auf die neuen Medien wie das Internet oder elektronische Datenträger ist das Presserecht anwendbar.

Unverbindliche Anfrage

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