Neben den allgemeinen Regelungen zur Auskunftsklage existiert mit § 19 MarkenG im Besonderen eine eigene markenrechtliche Anspruchsgrundlage für Auskunftsansprüche.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Löschungswiderklage ist eine auf Löschung der Klagemarke(n) gerichtete Widerklage des Beklagten in einem markenrechtlichen Verletzungsverfahrens. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen für eine Widerklage.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Marken können wie andere Rechte übertragen werden. Die Übertragung ist sowohl aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 27 Abs. 2 MarkenG), als auch als rechtsgeschäftliche Übertragung (§ 27 Abs. 1 MarkenG) möglich.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Auch eine eingetragene Marke kann geteilt werden (§ 46 MarkenG). Für die einfache Teilung der eingetragenen Marke ohne Übertragung von Rechten kann das auch für die Teilung der Anmeldung vorgesehene Formular benutzt werden.
Termin vereinbaren
Für weitere Termine kontaktieren Sie uns gerne.
