Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Markenverfahren in der Europäischen Union

Markenrecht europaeisch

Wichtige Markenverfahren auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) sind insbesondere das Eintragungsverfahren einer Unionsmarke nebst dem dazugehörigen Widerspruchsverfahren, der Verzicht und die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren.

Anmeldung Unionsmarke, Art. 30 ff. UMV

Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register setzt das Eintragungsverfahrens in Gang. Einzelheiten regeln die Art.30 ff. UMV. Dabei ist auf verschiedene Formalien zu achten und es sind bestimmte inhaltliche Angaben zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Priorität oder Seniorität in Anspruch genommen werden.

Eintragungsverfahren für EU-Marken

EIntragungsverfahrenMarkenschutz für das Gebiet der EU kann durch eine Unionsmarke erlangt werden. Es genügt hierzu eine einzige Anmeldung und der erfolgreiche Abschluss des Eintragungsverfahrens. Neben diesem zentralen Vorteil existieren weitere Vor-, aber auch Nachteile.

Prüfung der Unionsmarkenanmeldung, Art. 41 ff. UMV

Ist die Anmeldung der Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingegangen, prüft dieses, ob die formellen und materiellen Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind. Neben Formalien werden insbesondere absolute Schutzhindernisse und ggf. Bemerkungen Dritter geprüft. 

Seniorität, Art. 39, 40 UMV

Nach dem Prinzip der Seniorität kann in der Anmeldung oder innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung der Zeitrang einer früheren Eintragung derselben Marke in einem der EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen werden, Art. 39, 40 UMV.

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