Nationale Eintragungsverfahren betreffen Marke eines bestimmten Einzelstaates. Es erfolgt eine direkte Anmeldung im jeweiligen Staat. Dabei gelten die Regelungen der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsordnung, z.B. das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland oder das Markenrecht der Schweiz.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Es existieren verschiedene supranationale Eintragungsverfahren. Bei diesen werden die ursprünglich nationalen rechtlichen Zuständigkeiten für die Markenanmeldung in unterschiedlichem Umfang von der nationalstaatlichen auf eine höherstehende Ebene (überstaatliche Organisation) verlagert. Nachfolgend werden mit der Europäischen Union, Benelux, OAPI, ARIPO, Central American Agreement und Andengruppe wichtige supranationale Markenschutzsysteme skizziert.
Im deutschen Markenrecht existieren unterschiedliche Verfahren, welche den gesamten Lebenszyklus einer Marke von deren Eintragung bis zur Löschung abdecken. Diese Verfahren sind weitgehend vergleichbar mit den europäischen Markenverfahren, welche die Unionsmarke betreffen. Sie weichen allerdings in Details davon ab. Zudem haben die deutsche Marke und die damit verbundenen nationalen Markenverfahren unter verschiedenen Gesichtspunkten eine eigenständige Bedeutung auch im internationalen Kontext.
Der sachliche Schutzbereich einer Marke wird durch das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (WDLV) bestimmt, für das die Marke eingetragen wird. Der Markenschutz besteht immer nur für die einzelnen, vom Anmelder gewählten Klassen. Derzeit existieren 45 unterschiedliche Markenklassen, davon 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Grundlage der Klasseneinteilung ist das Nizzaer Klassifikationsabkommen.
Das Markengesetz sieht gem. § 4 MarkenG einen Schutz für Marken vor, wenn diese in das Register eingetragen sind, durch Benutzung Verkehrsgeltung erlangt haben oder notorisch bekannt sind. Der häufigste Fall der Schutzentstehung ist die Eintragung in das Markenregister. Dies setzt die Anmeldung der Marke zur Eintragung in das Register beim Deutschen Patentamt- und Markenamt (DPMA) voraus.
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