Gegenstände der Markenrecherche

Mit einer Markenrecherche sollen insbesondere ältere Kollisionszeichen (relative Schutzhindernisse) ermittelt werden. Daneben ist im Rahmen einer Markenrecherche auch zu prüfen, inwieweit ggf. absolute Schutzhindernisse) existieren. Der Schwerpunkt einer Markenrecherche bezieht sich in vielen Fällen auf die die Ermittlung relativer Schutzhindernisse.

Als mögliche Kollisionszeichen kommen insbesondere ältere Marken in Betracht. Daneben ist allerdings u.a. auch an weitere Kennzeichen, Namen und sonstige Schutzrechte zu denken, welche gegebenenfalls ebenfalls zu einer Kollision führen können. Insbesondere folgende Gegenstände sollten im Rahmen einer Markenrecherche berücksichtigt werden:

Checkliste Kollisionslagen

Ziel der Markenrecherche ist neben der Identifikation absoluter Schutzhindernisse die Identifikation möglicher älterer Rechte, welche mit der anzumeldenden Marke kollidieren könnten. Hierzu können insbesondere die folgenden Kollisionslagen relevant sein, welche deshalb in die Markenrecherche einzubeziehen sind. 

1. Absolute Schutzhindernisse
§ 8 MarkenG, Art. 7 UMV

2. Marken
Registermarken (DE, EU, IR, u.a.), z.B. § 9 ff. MarkenG, Art. 8 UMV  und 
Benutzungsmarken DE, § 12 Var. 1 MarkenG 

3. Domains

4. Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Namen 
insbes. Firma, Namen von natürlichen Personen, Vereinen, Genossenschaften, Partnerschaften etc., § 12 Var. 2 § 13 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 12 BGB

5. Geographische Angaben
einschl. garantiert traditionelle Spezialitäten und traditionelle Bezeichnungen für Wein,
§ 13 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

6. Produkte, Werke 
einschl. Urheberrechte, Designs, Pflanzensorten, Produktbezeichnungen, 
§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 6 MarkenG

7. Persönlichkeitsrechte
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

8. Sonstige
§ 13 Abs. 1 MarkenG

Die vorgenannte Auflistung bezieht sich auf besonders praxisrelevante Kollisionskonstellationen, erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach der konkreten Recherchesituation müssen zudem individuelle Rechercheschwerpunkte gesetzt werden. Ggf. kann dabei auch auf die Einbeziehung einzelner Elemente der Recherche verzichtet werden.

 

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