
Rechtsgrundlagen für die internationale Registrierung von Marken sind das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA), wobei zwischenzeitlich regelmäßig allein das PMMA anzuwenden ist. Der Grundgedanke liegt bei der internationalen Registrierung der Marke darin, dass eine im Ursprungsland hinterlegte, d. h. eingetragene, Marke (sog. Basismarke) vom Markeninhaber in andere Verbandsländer erstreckt werden kann, sodass in diesen Ländern derselbe Schutz besteht wie bei einer nationalen Markenanmeldung in diesen Ländern.