Rechtsgrundlagen für die internationale Registrierung von Marken sind insbesondere das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Nach aktuellem Mitgliederstatus ist ausschließlich das PMMA anzuwenden. Die folgende Darstellung konzentriert sich deshalb auf das PMMA. Der Grundgedanke liegt bei der internationalen Registrierung der Marke darin, dass eine im Ursprungsland hinterlegte, d. h. eingetragene, Marke (sog. Basismarke) vom Markeninhaber in andere Verbandsländer erstreckt werden kann, sodass in diesen Ländern derselbe Schutz besteht wie bei einer nationalen Markenanmeldung in diesen Ländern.
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