Abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich können Markenlizenzverträge sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Inhalt und Umfang des jeweiligen Lizenzvertrags bestimmen sich nach dem Regelungsbedarf im Einzelfall.
Allgemeine Regelungsbereiche von Markenlizenzverträgen betreffen neben
- grundlegenden Regelungen
- die konkrete Durchführung des Vertrags,
- besondere immaterialgüterrechtliche Rechte und Pflichten,
- den Umgang mit externen Rechtsstreitigkeiten,
- Schlussbestimmungen sowie
- verschiedene Anlagen zum Vertrag.
Diesen Regelungsbereichen sind wiederum verschiedene Einzelregelungen zugeordnet.
Als wichtige Lizenzvertragstypen lassen sich insbesondere
- Richtlinien zur Markennutzung,
- der einfache Markenlizenzvertrag,
- die Nutzungsgestattung einer begleitenden Markeund
- der ausschließliche Markenlizenzvertrag
unterscheiden. Der Regelungsumfang nimmt dabei in der genannten Reihenfolge tendenziell zu.
Der folgenden Übersicht kann der Umfang, die einzelnen Regelungsbereiche und die Einzelregelungen bezogen auf die genannten Vertragstypen entnommen werden:
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Lizenzgegenstände |
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Lizenzeinräumung einfach |
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Lizenzeinräumung ausschließlich |
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Lizenzgebühren |
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Vertragsdauer, Kündigung |
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Ausübungsverpflichtung |
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Aufrechterhaltung der Lizenzmarken |
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Gestaltung, Lizenzvermerk |
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Qualität |
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Werbung |
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Zustimmungserfordernisse |
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Buchführung |
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Abrechnung, Fälligkeit |
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Steuern |
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Revisionsklausel Marktanteile |
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Gewährleistung Lizenzgeber, Haftungsausschluss |
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Produkthaftpflicht |
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Verfügungen Lizenznehmer |
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Verfügungen Lizenzgeber |
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Unterlizenz |
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Nichtangriffsklausel |
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Geheimhaltung |
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Eintragung der Lizenz |
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Verteidigung Lizenzmarken gg. Verletzungen d. Dritte |
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Angriffe Dritter gegen den Bestand der Lizenzmarken |
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Angriffe Dritter gegen die Benutzung der Lizenzmarken |
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Widersprüche, Löschungsanträge und -klagen |
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Rechtsnachfolger |
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Verletzungen des Lizenzvertrages |
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Abwicklung bei Vertragsbeendigung |
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Übertragung durch Benutzung erworbener Rechte |
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Streitigkeiten und Streitschlichtung |
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Allgemeine Bestimmungen |
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Marken |
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Richtlinien Markennutzung |
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Qualitätsanforderungen |
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Bei der vorgenannten Übersicht zu den Inhalten von Markenlizenzverträgen ist zu beachten, dass es sich hierbei um Vertragstypen handelt. Diese sind zwar in der Praxis häufig jedenfalls ungefähr im dargestellten Umfang anzutreffen. Zwingend ist dies jedoch nicht. Tatsächlich sind vielfältige Kombinationen möglich. Die dargestellte Einteilung der Lizenzvertragstypen kann umfassend modifiziert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls angepasst werden. Insbesondere können die Vertragsbestandteile der einzelnen Lizenzverträge weitgehend kombiniert oder ausgetauscht werden. Hierdurch kann ein für die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls entwickelter individueller Lizenzvertrag erstellt werden.