Typische Inhalte von Markenlizenzverträgen

Abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich können Markenlizenzverträge sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Inhalt und Umfang des jeweiligen Lizenzvertrags bestimmen sich nach dem Regelungsbedarf im Einzelfall. 

Allgemeine Regelungsbereiche von Markenlizenzverträgen betreffen neben 

  • grundlegenden Regelungen 
  • die konkrete Durchführung des Vertrags, 
  • besondere immaterialgüterrechtliche Rechte und Pflichten, 
  • den Umgang mit externen Rechtsstreitigkeiten, 
  • Schlussbestimmungen sowie 
  • verschiedene Anlagen zum Vertrag. 

Diesen Regelungsbereichen sind wiederum verschiedene Einzelregelungen zugeordnet. 

Als wichtige Lizenzvertragstypen lassen sich insbesondere 

unterscheiden. Der Regelungsumfang nimmt dabei in der genannten Reihenfolge tendenziell zu. 

Der folgenden Übersicht kann der Umfang, die einzelnen Regelungsbereiche und die Einzelregelungen bezogen auf die genannten Vertragstypen entnommen werden:  

 

Richtlinien
Marken-
nutzung

Einfacher 
Lizenz-
vertrag


Nutzungs-
gestattung
begleitende
Marke

Ausschl.
Lizenz-
vertrag

Grundlagen
 
       

Lizenzgegenstände

x

x

x

x

Lizenzeinräumung einfach

 

x

x

 

Lizenzeinräumung ausschließlich

     

x

Lizenzgebühren

 

x

 

x

Vertragsdauer, Kündigung

 

x

x

x


Durchführung des Vertrags
 
       

Ausübungsverpflichtung

     

x

Aufrechterhaltung der Lizenzmarken

 

x

x

x

Gestaltung, Lizenzvermerk

x

x

x

x

Qualität

 

x

x

x

Werbung

   

x

x

Zustimmungserfordernisse

   

x

 

Buchführung

 

x

 

x

Abrechnung, Fälligkeit

 

x

 

x

Steuern

 

x

 

x

Revisionsklausel Marktanteile

     

x


Besondere Rechte und Pflichten
 
       

Gewährleistung Lizenzgeber, Haftungsausschluss

 

x

x

x

Produkthaftpflicht

   

x

x

Verfügungen Lizenznehmer

   

x

x

Verfügungen Lizenzgeber

     

x

Unterlizenz

 

x

x

x

Nichtangriffsklausel

   

x

x

Geheimhaltung

   

x

x

Eintragung der Lizenz

     

x


Externe Rechtsstreitigkeiten
 
       

Verteidigung Lizenzmarken gg. Verletzungen d. Dritte

 

x

x

x

Angriffe Dritter gegen den Bestand der Lizenzmarken

 

x

x

x

Angriffe Dritter gegen die Benutzung der Lizenzmarken

 

x

x

x

Widersprüche, Löschungsanträge und -klagen

 

x

x

x


Schlussbestimmungen
 
       

Rechtsnachfolger

   

x

x

Verletzungen des Lizenzvertrages

   

x

x

Abwicklung bei Vertragsbeendigung

   

x

x

Übertragung durch Benutzung erworbener Rechte

   

x

x

Streitigkeiten und Streitschlichtung

     

x

Allgemeine Bestimmungen

 

x

x

x


Anlagen
 
       

Marken

 

x

x

x

Richtlinien Markennutzung

   

x

 

Qualitätsanforderungen

   

x

 

 

Bei der vorgenannten Übersicht zu den Inhalten von Markenlizenzverträgen ist zu beachten, dass es sich hierbei um Vertragstypen handelt. Diese sind zwar in der Praxis häufig jedenfalls ungefähr im dargestellten Umfang anzutreffen. Zwingend ist dies jedoch nicht. Tatsächlich sind vielfältige Kombinationen möglich. Die dargestellte Einteilung der Lizenzvertragstypen kann umfassend modifiziert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls angepasst werden. Insbesondere können die Vertragsbestandteile der einzelnen Lizenzverträge weitgehend kombiniert oder ausgetauscht werden. Hierdurch kann ein für die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls entwickelter individueller Lizenzvertrag erstellt werden.

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