Markenkaufvertrag - Modifikationen

Der Markenkaufvertrag kann individuell modifiziert werden und damit optimal an die Besonderheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls angepasst werden. Nachfolgend werden ausgewählte Möglichkeiten der Modifikation vorgestellt.

Präambel

Dem Markenkaufvertrag kann eine Präambel vorangestellt werden, in welcher weitere Hintergründe zum Markenkaufvertrag ausgeführt werden können. Die Präambel selbst ist nicht Vertragsbestandteil, wird jedoch bei Bedarf bei der Auslegung des Vertrags berücksichtigt.

Markenteilkaufvertrag

Der Kaufvertrag kann sich auch nur auf einen Teil der für den Verkäufer eingetragenen Marke beschränken und diesen Teil verkaufen und übertragen. 

Regelmäßig wird die Begrenzung an anhand des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses erfolgen. Statt die Marke für alle geschützten Waren- und Dienstleistungsklassen zu übertragen, kann dies nur für einige ausgewählte Klassen erfolgen. Die restlichen, nicht übertragenen Klassen verbleiben weiterhin beim Verkäufer.

Die entsprechenden Vertragsklauseln für den Teilverkauf und die Teilübertragung einer Marke könnte wie folgt lauten:

§ 1 Verkauf

1. Die Verkäuferin ist Inhaberin der folgenden Marke:

[Marke, Register, Registernr. Datum Priorität].

Die Verkäuferin ist Inhaberin der vorgenannten Marken. Kopien der Registerauszüge sind als Anlage 1 beigefügt.

2. Die Marke ist für folgende Waren und Dienstleistungen eingetragen: 

[Klasse Nr. 1: Beschreibung]

[Klasse Nr. 2: Beschreibung]

[Klasse Nr. 3: Beschreibung]

3. Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Teil-Übertragung der Marke für folgende Dienstleistungen:

[Klasse Nr. 2: Beschreibung]

[Klasse Nr. 3: Beschreibung]

(nachfolgend „Marke“ oder „Vertragsmarke“). Der Lizenzgeber ist Inhaber der vorgenannten Marken. Kopien der Registerauszüge sind als Anlage 1 beigefügt.

 

§ 2 Übertragung und Umschreibung

1. Die Verkäuferin tritt hiermit die Rechte an der Vertragsmarke an die Käuferin ab und die Käuferin nimmt hiermit die Übertragung der Vertragsmarke an.

[...]

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860