Der Treuhandvertrag über eine Marke kann individuell modifiziert werden. Modifikationen können z.B. das Honorar oder die Vereinbarung einer Vertragsstrafe betreffen.
Die im Marken-Treuhandvertrag häufig anzutreffende einmalige, pauschale Honorierung kann beliebig an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Vorstellbar ist z.B. die Vereinbarung einer regelmäßig wiederkehrenden, z.B. monatlichen Vergütung während der Laufzeit des Treuhandvertrages.
Vorstellbar ist auch, eine individuelle Zahlungsstaffel zu vereinbaren und Teilbeträge des Pauschalhonorars abhängig von bestimmten Stufen des Eintragungsverfahrens auszubezahlen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung kann für den Fall einer Verletzung mit einer Vertragstrafenregelung ergänzt werden.