Basieren die Informationen des Journalisten aus besonderen Quellen, so muss die Quelle geprüft werden. Es muss etwa nach der Motivation eines Mitarbeiters, Angehörigen oder Kollegen gefragt werden, warum dieser die konkrete Information weitergibt. Selbstverständlich muss auch geprüft werden, ob die Information richtig ist.
Medienrecht aus Berlin
Der Journalist hat immer eine Pflicht zur Güterabwägung. Dabei muss er das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite gegen die schutzwürdigen Belange des Betroffenen auf der anderen Seite abwägen.
Sowohl bei der Platzierung von Anzeigen, als auch bei der Wortwahl darauf zu achten, dass die Werbung kenntlich gemacht und von den redaktionellen Beiträgen deutlich unterschieden wird.
Oftmals unterbreiten Medien spezielle Beratungsangebote, mit denen sie Antworten auf Alltagsprobleme der Leser, Zuschauer etc. geben wollen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Neben Kochrezepten, Heimwerker-Rätschlägen und Hausfrauentipps findet sich auch Rechtsberatung in den Medien wieder. Unabhängig welche Ratschläge erteilt werden gilt der Grundsatz, dass der Leser bei deren Befolgung keinen Schaden erleiden darf.
Überschreitet der Presseverantwortliche mit seiner Berichterstattung die rechtlichen Grenzen, die ihm insbesondere durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesetzt sind, so hat der von der Berichterstattung in seinen Rechten Verletzte eine Reihe von Ansprüchen. Insbesondere kann er unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassung, Schadenersatz und eine Gegendarstellung verlangen.