Nachfolgend werden Beispiele zur Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung aus der Rechtsprechung aufgeführt. Zu beachten ist, dass die jeweilige Höhe generell immer eine Frage des Einzelfalls ist. Außerdem unterliegt die Höhe von Schadenersatz und Geldentschädigung einem zeitlichen Wandel, der von sich ändernden Anschauungen geprägt ist. Die folgenden Beispiele bieten insoweit ledigliche eine grobe Orientierung, die im konkreten Einzelfall kritisch zu hinterfragen ist.
Medienrecht aus Berlin
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Schaltet der von einer Berichterstattung negativ Betroffene einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen ein, so kann er in vielen Fällen die Erstattung der dadurch entstehenden Anwaltskosten verlangen. Insbesondere bei Abmahnungen und Abschlussschreiben ist eine Kosteneratattung möglich. Teilweise können auch die Kosten einer Gegendarstellung und Kosten für die Geltendmachung weiterer Ansprüche ersetzt verlangt werden.