
Das Recht am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gibt jedem Menschen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und wie sein Bildnis verbreitet wird. Dieses Recht ist vom Gesetzgeber und der Rechtssprechung weitreichend ausgestaltet. Grundsätzlich dürfen Bilder, auf denen Personen erkennbar sind ohne deren Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen.