Um beim Finanzgericht die Einhaltung der Klagefrist von einem Monat sicherzustellen, kann zunächst eine einfache Klageschrift eingereicht werden. Es handelt sich dabei um eine Klageschrift ohne Begründung. Zur Wirksamkeit muss die Klage verschiedene (Mindest-) Voraussetzungen berücksichtigen. Daneben können fakultativ weitere ergänzende Angeben gemacht werden, um eine optimale Ausgangspostion beim Finanzgericht und dem finanzgerichtlichen Rechtschutz sicherzustellen.
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Regelmäßig sollte eine Klage an das Finanzgericht mit einer Begründung versehen werden, auch wenn bei Finanzgericht gem. § 76 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Amtsermittlingspflicht gilt. Eine begründete Klageschrift erhöht die Erfolgsaussichten und kann zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Einzelheiten zu den Anträgen, der Struktur und den Inhalte einer finanzgerichtlichen Klagebegründung können den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden.