Verfahren: Zivilverfahren, Steuerverfahren und mehr

Feststellungsklage Finanzgericht

Die Feststellungsklage ist eine Klageart vor dem Finanzgericht. Durch eine Feststellungsklage kann gem. § 41 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden. 

Forsetzungsfeststellungsklage Finanzgericht

Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist eine Klageart vor dem Finanzgericht. Sie ist eine besondere Form der Feststellungsklage, die sich üblicherweise an eine Anfechtungsklage anschließt, soweit sich diese erledigt.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Bundesfinanzhof BFHSoweit die Klage vom Finanzgericht ganz oder teilweise abgewiesen wurde, kann der Steuerpflichtige den Bundesfinanzhof (BFH) anrufen. Hierzu stehen ihm mit der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Revision muss vom Finanzgericht im Urteil ausdrücklich zugelassen werden. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige direkt Revision beim BFH einlegen. In der überwiegenden Mehrheit der finanzgerichtlichen Urteile wird die Revision nicht zugelassen. Der Steuerpflichtige hat dann die Möglichkeit, im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen einer Revision vorliegen.

Vertretung vor dem BFH

Anders als bei den Verfahren vor den Finanzgerichten, welche vom Steuerpflichtigen selbstständig geführt werden kann, ist bei Verfahren vor dem BFH auf die Postulationsfähigkeit zu achten. Vor dem Bundesfinanzhof müssen sich die Beteiligten gem. § 62 Abs. 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) zwingend durch bestimmte Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.

Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)

Klage FinanzgerichtGegen ein Urteil des Finanzgerichts kann gem. § 115 Abs. 1 FGO unmittelbar Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden, wenn das Finanzgericht die Revision im erstinstanzlichen Urteil zugelassen hat. Die Einlegung der Revision erfolgt durch eine Revisionsschrift. In der Revisionsschrift ist u.a. auf die Revisionsgründe einzugehen. Durch das Revisionsverfahren hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit einer weiteren Überprüfung der Streitfragen durch ein anderes Gericht. Bei der Revision zum Bundesfinanzhof sind verschiedene Besonderheiten zu beachten, um keinen Rechtsverlust zu erleiden.

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