Gewöhnlich sind Verträge ohne weiteres wirksam. Die Parteien können die sich hieraus ergebenden Ansprüche geltend machen. Daneben existieren jedoch zahlreiche Vorschriften, deren Nichtbeachtung unterschiedlich schwere Folgen für die Wirksamkeit des Vertrages haben kann.
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Verträge wider das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden sind wegen der Sittenwidrigkeitsklausel des § 138 BGB unwirksam. Über den Rechtsbegriff der „Guten Sitten" wirkt das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem in das Privatrecht ein.