Unlauterer Wettbewerb ggü. sonstigen Marktteilnehmern

Der Schutz sonstiger Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch umfangreiche Regelungen sichergestellt. Sonstige Marktteilnehmer werden zunächst durch verschiedene spezielle Unlauterkeitstatbestände geschützt. Daneben existiert ein (eingeschränkter) Schutz gegen unzumutbare Belästigungen, insbesondere bezogen auf E-Mail-Werbung und verheimlichte Absenderidentitäten. Schließlich werden die Marktteilnehmer ergänzend durch die Allgemeine Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG geschützt.

Unlauterer Wettbewerb gegenüber sonstigen Marktteilnehmern kann wie folgt geprüft werden, wobei aus Gründen der Systematik und Effizienz die in der Checkliste dargestellte Reihenfolge eingehalten werden sollte.

Neben Unternehmen sind Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer durch das UWG gegen unlauteren Wettbewerb geschützt.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860