Unlauterer Wettbewerb ggü. Verbrauchern

Verbraucher werden durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umfangreich vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Neben einem umfangreichen und strengen Verbotskatalog im Anhang zum UWG (sog. Schwarze Liste") und einer Vielzahl an speziellen Unlauterkeitstatbestände existiert auch ein umfangreicher Schutz gegen unzumutbare Belästigungen z.B. durch Telefonanrufe oder E-Mail-Werbung. Schließlich werden Verbraucher durch die Verbrauchergeneralklausel des § 3 Abs. 2 UWG und in Ausnahmefällen auch durch die Allgemeine Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG geschützt.

Liegen geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern vor, kann unlauterer Wettbewerb anhand der folgenden Checkliste geprüft werden. Die dargestellte Reihenfolge sollte aus Gründen der Systematik und Effizienz eingehalten werden.

Neben Verbrauchern sind Unternehmen und sonstige Marktteilnehmer durch das UWG gegen unlauteren Wettbewerb geschützt.

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