Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Marktverhaltensregelungen sind § 7 Abs. 10 und 11 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welche die Werbung und das Teleshopping für alkoholische Getränke regeln.
Marktverhaltensregelungen sind § 7 Abs. 10 und 11 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welche die Werbung und das Teleshopping für alkoholische Getränke regeln.
Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sind bei Marketing und Vertrieb von Tabakerzeugnissen umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Regelungen finden sich im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Missachtung der Vorgaben kann zu einem Wettbewerbsverstoß führen und die verscheidenen Rechtsfolgen des UWG auslösen.
Eine Marktverhaltensregelung ist das in § 25 WeinG enthaltene Täuschungsverbot.
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