Die Irreführung über Unternehmereigenschaft ist nach Anh. UWG Nr. 22 unzulässig. Verboten ist insoweit „die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig“.
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