Berater haben unterschiedlich umfangreich ausgestaltete Berufsregeln. Einerseits existieren relativ umfangreich ausgestaltete Regelwerke für Berufsgruppen wie z.B. Steuerberater, beratende Ingenieure und auch Anwälte einschließlich z.T. vorhandener eigener Berufsordnungen. Andererseits existieren Berater mit wenig bis gar keinen einschlägigen, berufsgruppenspezifischen (gesetzlichen) Regelungen wie z.B. dem Unternehmensberater. Während Berater mit speziellen Regelwerken gesondert dargestellt werden, soll nachfolgend auf Berater ohne solche Regelwerke eingegangen werden. Auch diese sind in gewissem Umfang Vorgaben des UWG unterworfen.
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