Die Beendigung des Verlagsvertrags richtet sich in erster Linie nach der im Verlagsvertrag getroffenen Vereinbarung. Dies ist regelmäßig bei Erreichung des mit dem Verlagsvertrag verfolgten Zweckes der Fall, etwa bei Ablauf eines bestimmten Zeitraumes oder Ausverkauf des letzten Auflagen.
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