Der Architektenvertrag ist regelmäßig ein Werkvertrag, mit dem sich der Architekt zum Entwurf und zur Planung eines Bauwerks verpflichtet. Die Leistungen eines Architekten genießen regelmäßig ebenfalls urheberrechtlichen Schutz, sofern sich nicht nur gewöhnliche, durchschnittliche Bauleistungen sind.
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