Die unerwünschte Werbung ist unter den in § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG genannten Voraussetzungen unzulässig und stellt stets eine unzumutbare Belästigung dar. Hierzu muss ein für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation verwendet werden, durch welches ein Verbraucher hartnäckig

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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird Erfolg haben, also zum begehrten Erlass der einstweiligen Verfügung führen, wenn er begründet ist. Die Voraussetzungen für die Begründetheit eines Verfügungsverfahrens werden in den §§ 936, 920 ZPO geregelt. Danach müssen ein Verfügungsgrund und

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Absolute Schutzhindernisse MarkeAbsolute Schutzhindernisse sind in § 8 MarkenG, Art. 7 UMV geregelt. Liegen absolute Schutzhindernisse vor, so ist eine Markeneintragung nicht möglich. Wird die Marke dennoch (irrtümlich) eingetragen, kann mittels Widerspruchs oder Nichtigkeitsantrag eine Löschung der Marke erreicht werden. Absolute

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a.     Sukzessionsschutz

Nach § 30 Abs. 5 MarkenG berührt weder ein Rechtsübergang nach § 27 MarkenG noch die Erteilung einer Lizenz nach § 30 Abs. 1 MarkenG die Lizenzen, die Dritten vorher erteilt worden sind, sog. Sukzessionsschutz.

Während die nach § 30 MarkenG erteilte Markenlizenz die Markenrechte

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a.   Nachweis der Benutzung

Der Nachweis der Benutzung muss 

  • Ort,
  • Zeitraum,
  • Art der Marke und 
  • die erfassten Waren und Dienstleistungen 

umfassen. 

Außerdem muss der Nachweis eine ernsthafte Benutzung erkennen lassen. Unzureichend ist also insbesondere eine Scheinbenutzung, die nur dem Zweck dient, den

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