Die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit stellt einen Beispielstatbestand unlauteren Wettbewerbs dar. Nach § 4 Nr. 1 UWG sind geschäftliche Handlungen verboten, die ein scheinbar günstiges Angebot mit Zwängen verbinden, die die Entscheidung der Verbaucher oder eines sonstigen Marktteilnehmer...

Das Verbot der unlauteren geschäftlichen Handlung wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einem differenzierten Normensystem ausgestaltet. Neben allgemeinen, generalklauselartigen Verboten existieren weitere, teilweise sehr spezielle Regelungen. Es lassen sich insoweit...

okImpressumsangaben sind oft zwingend notwendig und regelmäßig Gegenstand überflüssiger Abmahnungen. Die Checkliste gibt eine Übersicht, was bei einer Preisangaben gegenüber Verbrauchern zu beachten ist.

Nach § 19 UWG macht sich nicht nur derjenige strafbar, der eine Straftat nach § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) selbst begeht, sondern auch derjenige, der einen anderen zu einer solchen Tat zu verleiten versucht. Die Strafe beträgt...

§ 18 UWG untersagt die unbefuge Verwertung oder Mitteilung von Vorlagen oder Vorschriften technicher Art, die im geschäftlichen Verkehr anvertraut wurden, zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz. Der Versuch ist nach § 18 Abs. 2 UWG strafbar. Bei diesen Vorlagen handelt es sich zumeist...

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