okImpressumsangaben sind oft zwingend notwendig und regelmäßig Gegenstand überflüssiger Abmahnungen. Die Checkliste gibt eine Übersicht, was bei einer Preisangaben gegenüber Verbrauchern zu beachten ist.

Nach § 19 UWG macht sich nicht nur derjenige strafbar, der eine Straftat nach § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) selbst begeht, sondern auch derjenige, der einen anderen zu einer solchen Tat zu verleiten versucht. Die Strafe beträgt

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§ 18 UWG untersagt die unbefuge Verwertung oder Mitteilung von Vorlagen oder Vorschriften technicher Art, die im geschäftlichen Verkehr anvertraut wurden, zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz. Der Versuch ist nach § 18 Abs. 2 UWG strafbar. Bei diesen Vorlagen handelt es sich zumeist

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Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis anderen mitteilt, macht sich unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Die Einzelheiten sind in § 17 UWG geregelt.

Die Zahlenmarke besteht aus bloße Zahlen oder Zahlenkombinationen. Diese sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 12 MarkenV grundsätzlich  markenfähig. Bei der Zahlenmarke handelt es sich um eine spezielle Markenform. Beispiele sind etwa: 525 für BMW, aber auch „Fünfer" oder 4711 für Parfum.

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