Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Benutzungsmarke und geschäftliche Bezeichnung als relatives Schutzhindernis, § 12 MarkenG

Nach § 12 MarkenG stehen ältere kollidierende Benutzungsmarken und geschäftliche Bezeichnungen einer Markeneintragung unter bestimmten Voraussetzungen entgegen. 

Rechtsprechung Ähnlichkeit Waren- und Dienstleistungen

Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zu Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bei Waren und Dienstleistungen dargestellt (Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit). Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.

Rechtsprechung Ähnlichkeit Bildmarken

Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zu Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bei Bildmarken und Wort-/Bildmarken dargestellt (Zeichenähnlichkeit). Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.

Rechtsprechung konzeptionelle Ähnlichkeit

Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zur konzeptionellen Ähnlichkeit dargestellt. Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.

Rechtsprechung Ähnlichkeit Arzneimittel

Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zu Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bei Arzneimitteln dargesellt. Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.

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