Der Treuhandvertrag über eine Marke kann individuell modifiziert werden. Modifikationen können z.B. das Honorar oder die Vereinbarung einer Vertragsstrafe betreffen.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Für die Eintragung einer Kollektivmarke muss neben anderen Voraussetzungen zwingend eine Kollektivmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung einer Kollektivmarkensatzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
Für die Eintragung einer Gewährleistungsmarke muss zwingend eine Gewährleistungsmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung der Satzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten, welche in den §§ 106a ff. MarkenG geregelt sind..
Die Kollektivmarkensatzung muss einen bestimmten Mindestinhalt haben, welcher für die DE-Marke durch § 102 Abs. 2 MarkenG, für die Unionsmarke gem. Art. 16 der Unionsmarkendurchführungsverordnung (UMDV) vorgegeben ist. Dieser Mindestinhalt wird nachfolgend dargestellt.
Die Gewährleistungsmarkensatzung muss einen bestimmten Mindestinhalt haben, welcher für die DE-Marke durch § 106d Abs. 2 MarkenG, für die Unionsmarke gem. Art. 17 der Unionsmarkendurchführungsverordnung (UMDV) vorgegeben ist. Dieser Mindestinhalt wird nachfolgend dargestellt.
Kurzfristigen Termin vereinbaren
Weitere Terminarten oder Zeiten anfragen.