Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Nießbrauch Marke

Niessbrauch MarkeNießbrauch ist gem. § 1030 Abs. 1 BGB das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Auch aus Rechten können gem. § 1068 Abs. 1 BGB entsprechende Nutzungen gezogen werden, so dass die Einräumung eines Nießbrauchs an Marken möglich ist.

Markenkaufvertrag - typische Regelungen

Typische Regelungen eines Markenkaufvertrags betreffen u.a. den Verkauf, den Kaufpreis und die Kosten, die Übertragung und Umschreibung, Zusicherungen und Gewährleistung sowie die allgemeinen Schlussbestimmungen.

Treuhandvertrag Marke - typische Regelungen

Ein Marken-Treuhandvertrag beinhaltet typischerweise insbesondere folgende Regelungen: Verpflichtung des Treuhänders, Weisung des Treugebers, Informationspflichten, Honorar, Freistellung, Geheimhaltung.

Markenkaufvertrag - Modifikationen

Der Markenkaufvertrag kann individuell modifiziert werden und damit optimal an die Besonderheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls angepasst werden. Nachfolgend werden ausgewählte Möglichkeiten der Modifikation vorgestellt.

Treuhandvertrag Marke - Modifikationen

Der Treuhandvertrag über eine Marke kann individuell modifiziert werden. Modifikationen können z.B. das Honorar oder die Vereinbarung einer Vertragsstrafe betreffen.

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