Typische Regelungen eines Markenkaufvertrags betreffen u.a. den Verkauf, den Kaufpreis und die Kosten, die Übertragung und Umschreibung, Zusicherungen und Gewährleistung sowie die allgemeinen Schlussbestimmungen.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Ein Marken-Treuhandvertrag beinhaltet typischerweise insbesondere folgende Regelungen: Verpflichtung des Treuhänders, Weisung des Treugebers, Informationspflichten, Honorar, Freistellung, Geheimhaltung.
Der Markenkaufvertrag kann individuell modifiziert werden und damit optimal an die Besonderheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls angepasst werden. Nachfolgend werden ausgewählte Möglichkeiten der Modifikation vorgestellt.
Der Treuhandvertrag über eine Marke kann individuell modifiziert werden. Modifikationen können z.B. das Honorar oder die Vereinbarung einer Vertragsstrafe betreffen.
Für die Eintragung einer Kollektivmarke muss neben anderen Voraussetzungen zwingend eine Kollektivmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung einer Kollektivmarkensatzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
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