Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Wiedereinsetzung, Art. 104 UMV

Hat die Versäumung einer Frist zu einem Rechtsverlust oder dem Verlust eines Rechtsmittels geführt, so kann den betroffenen Beteiligten nach Art. 104 UMV auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.

Rechtsbeschwerde zum EuGH

Entscheidungen des Gerichts ergehen in Form eines Urteils. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde zum EuGH zulässig.

Rechtsbehelfe im Unionsmarkenrecht

Rechtsbehelfe

Markenverfahren international

Markenverfahren international

Die internationalen Markenverfahren werden durch das Madrider Markenabkommen (auch MMA, Abkommen oder Madrid Treaty genannt) und das sog. Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA, Protokoll, Madrid Protocol) geregelt.

Gebühren internationale Markenregistrierung

Bei der internationalen Markenregistrierung fallen unterschiedliche Gebühren an. Neben nationalen Gebühren, welche an die Ursprungsbehörde zu entrichten sind, fallen auch Gebühren bei der WIPO an. Hier sind Grundgebühr, Ländergebühren und Klassengebühren zu unterscheiden.

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