Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Internationales Büro / WIPO: Verwaltung

Nach Verfahrensabschluss verwaltet das Internationale Büro der WIPO die IR-Marke und ist auch für eine etwaige Verlängerung der Schutzdauer zuständig.

Formalien Markenregistrierung IR

Bei der internationalen Markenregistrierung sind verschiedene Formalien zu beachten, namentlich die Zuständigkeit, die Übermittlung bestimmter Mindestinhalte, die Verwendung von Formblättern und ggf. nationale Vorgaben zur Kommunikation.

Formulare IR-Marke

Zur Anmeldung einer IR-Marke bzw. internationalen Registrierung beim Internationalen Büro der WIPO sind verschiedene vom Internationalen Büro und ggf. von beteiligten natioalen Behörden herausgegebenen Formulare zu verwenden, welche nachfolgend kurz dargestellt werden.

Vorläufige Schutzverweigerung

Soweit Schutzverweigerungsgründe vorliegen könnten, erklärt die zuständige nationale Behörde nach einer ersten Prüfung zunächst die vorläufige Schutzverweigerung. Das Schutzverweigerungsverfahren beginnt entweder von Amts wegen oder auf Grund eines oder mehrerer Widersprüche. Die anschließende Prüfung der Schutzverweigerung erfolgt nach dem jeweiligen nationalen Recht. 

Stellungnahme im Schutzverweigerungsverfahren

Will der Anmelder die Marke gegen die vorläufige Schutzverweigerung verteidigen, ist es erforderlich, vor der Behörde des benannten Staates tätig zu werden und dort die erforderliche Stellungnahme abzugeben. Es muss das für die jeweils einschlägige Beanstandung relevante nationale Verfahren durchgeführt werden, z.B. ein Widerspruchsverfahren nach deutschem oder europäischen Recht. 

Unverbindliche Anfrage

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