Markenschutz für das Gebiet der EU kann durch eine Unionsmarke erlangt werden. Es genügt hierzu eine einzige Anmeldung und der erfolgreiche Abschluss des Eintragungsverfahrens. Neben diesem zentralen Vorteil existieren weitere Vor-, aber auch Nachteile.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Ist die Anmeldung der Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingegangen, prüft dieses, ob die formellen und materiellen Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind. Neben Formalien werden insbesondere absolute Schutzhindernisse und ggf. Bemerkungen Dritter geprüft.
Nach dem Prinzip der Seniorität kann in der Anmeldung oder innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung der Zeitrang einer früheren Eintragung derselben Marke in einem der EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen werden, Art. 39, 40 UMV.
Die Priorität gem. Art. 34 Unionsmarkenverordnung (UMV) ermöglicht dem Anmelder einer Unionsmarke unter bestimmten Voraussetzungen sich den Zeitrang einer früheren Erstanmeldung zu sichern. Nachfolgend werden der Grundsatz der Priorität, die Voraussetzungen, die Wirkung, die Geltendmachung und das Prüfungsverfahren im Einzelnen dargestellt.
Im Verfahren zur Eintragung einer Unionsmarke fallen unterschiedliche Gebühren an. Nachfolgend werden die Höhe, Formalien, die Kostenverteilung, Erstattungsfähigkeit von Kosten, Kostenentscheidungen und die Vollstreckung wegen Kosten im Detail dargestellt.
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