Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Schutzentziehungsverfahren / Löschungsverfahren bei IR-Marken

Schutzentziehungsverfahren Schutzloeschungsverfahren

Der durch eine IR-Marke eingeräumte Schutz kann auch außerhalb des Schutzverweigerungsverfahrens entfallen, insbesondere nach Ablauf der Fristen des Schutzverweigerungsverfahrens. Es wird dann ein nachträgliches Schutzentziehungsverfahren durchgeführt.

Einzelangriffe auf nationale Marken

Schutzentziehungs- bzw. Löschungsverfahren können als Einzelangriffe nach dem Recht und unter den näher geregelten nationalen Voraussetzungen des jeweiligen Landes geführt werden, auf welchen sich der Markenschutz als Ergebnis der internationalen Registrierung erstreckt. 

Verletzungsverfahren IR-Marke

VerletzungsverfahrenVerletzungsverfahren werden nach nationalem Recht des betroffenen Staates geführt.

Nachträgliche Schutzerstreckung, Art. 3ter PMMA, Art. 187 UMV, § 111 MarkenG

Eine registrierte IR-Marke kann auf weitere Länder erstreckt werden, sodass sie auch in diesen Ländern des Markenabkommens oder des Protokolls Schutz genießt, Art. 3ter Abs. 2 PMMA, Art. 187 UMV, § 111 MarkenG. 

Sonstige Verfahren im internationalen Markenrecht

Sonstige Verfahren

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