Der Aufwendungsersatz für Abmahnungen wird in den §§ 13 Abs. 3 - 5 UWG mittlerweile differenziert geregelt. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen berechtigten und unberechtigten Abmahnungen und regelt den Aufwendungsersatz unterschiedlich. Außerdem werden verschiedene Konstellationen geregelt, in denen Aufwendungsersatz generell ausgeschlossen ist.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860