Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Verbraucherverträge und UWG

Es existieren verschiedene vertragsbezogene Informationspflichten, welche bei Verbraucherverträgen zu beachten sind. Es handelt sich hierbei um Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG. Verstöße gegen die Informationepflichten können einen unlauteren Rechtsbruch gem. § 3a UWG darstellen.

Dienstleistungen und UWG

Werden Dienstleistungen erbracht, so müssen hierzu bestimmte Informationen bereitgestellt werden. Entsprechende Informationspflichten ergeben sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 7–11 Dienstleistungs-Informationsverordnung (DL-InfoV). Dabei handelt es sich um Marktverhaltensregelungen. Verstöße gegen diese Informationspflichten können deshalb zu einem Wettbewerbsverstoß gem. § 3a UWG und den daraus resultierenden Ansprüchen auf Unterlassung, Schadenersatz etc. führen.

Geschäftsbriefe und UWG

Sowohl das Gesellschaftsrecht, z.B. GmbHG, AktG, GenG, als auch das Handelsrecht, HGB, sehen umfangreiche Pflichtangaben vor, welche Unternehmen auf Geschäftsbriefen anzugeben haben und die auch von wettbewerbsrechtlicher Relevanz sind.

Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und UWG

Marktverhaltensregelungen sind bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr die Informationspflichten nach § 312i, 312j BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB. U.a. ist im Rahmen der sog. „Button-Lösung“ die Regelung des § 312j Abs. 2 und 3 BGB zu beachten. 

Sonstige Marktverhaltensregelungen

Marktverhaltensregelung sonstigeSonstige Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Die Regelungsbereiche sonstiger Marktverhaltensregelungen betreffen insbesondere das Strafrecht, Jugendschutzrecht, Vergaberecht, Beihilferecht und das Prozessrecht.

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