Produktbezogene Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Ausgangspunkt sind unterschiedliche Produkte. Regelungsbereiche berufsbezogener Marktverhaltensregelungen betreffen neben Werbebeschränkungen insbesondere produktbezogene Informationspflichten. Letztere machen spezifische Vorgaben für die Kommukation beim Vertrieb von Waren, Dienstleistungen, Energie etc. Abhängig vom konkreten Produkt finden sich umfangreiche Regelungen in speziellen Gesetzen oder Verordnungen. Die Regelungen sind nicht zuletzt wegen der regelmäßig vorhandenen leichten Nachweisbarkeit von Verstößen von hoher wettbewerbsrechtlicher Bedeutung.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sind bei Marketing und Vertrieb von Tabakerzeugnissen umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Regelungen finden sich im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Missachtung der Vorgaben kann zu einem Wettbewerbsverstoß führen und die verscheidenen Rechtsfolgen des UWG auslösen.
Marktverhaltensregelungen sind § 7 Abs. 10 und 11 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welche die Werbung und das Teleshopping für alkoholische Getränke regeln.
Eine Marktverhaltensregelung ist das in § 25 WeinG enthaltene Täuschungsverbot.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel müssen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Health-Claims-VO (HCVO) erfolgen. Werden diese Vorgaben nicht beachtet kann ein Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch gem. § 3a UWG vorliegen.
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