Vergleichende Werbung kann dem Werbenden deutliche Vorteile verschaffen. Sie ist besonders plastisch und verdeutlicht den Empfängern der Werbebotschaft unmittelbar die Vorteile des beworbenen Produkts im Vergleich zu den Konkurrenzprodukten. Da die vergleichende Werbung besonders anfällig für Wettbewerbsverstöße ist, hat der Gesetzgeber im Wettbewerbsrecht in § 6 UWG spezielle Regeln aufgestellt. Dabei ist zu beachten, dass diese Norm auch in Fällen anwendbar sein kann, in denen gar nicht unmittelbar verschiedene Konkurrenzprodukte gegenüber gestellt werden.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860