Fakten zum Markenrecht

Markenrecht kompakt

  • Das Markenrecht schützt den Inhaber einer Marke vor unbefugter Benutzung des geschützten Zeichens.
  • Eine Marke ist eine geschützte Bezeichnung für Waren und Dienstleistungen, wie z.B. der Name eines Unternehmens, eines Produkts oder ein Logo. Marke kann (fast) alles sein, was dazu geeignet ist, Unternehmen voneinander zu unterscheiden.
  • Marken können z.B. Wörter, Bilder, Logos, Schriftzüge, Farben, Verpackungen, Formen, Filmsequenzen. Mehr zu den Markenformen >
  • Eine Marke kann durch Benutzung oder Eintragung entstehen.
  • Es gibt bestimmte absolute und relative Schutzhindernisse, die eine Eintragung einer Marke verhindern können.
  • Die Eintragung einer Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder als Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
  • Eine Markenrechtsverletzung tritt auf, wenn ein Dritter ein ähnliches Zeichen für eigene Zwecke verwendet. Bei Verletzung von Markenrechten existieren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
  • Markenrechtliche Ansprüche werden z.B. durch eine Abmahnung oder ein gerichtliches Vorgehen durchgesetzt.
  • Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung erhält, sollte diese ernst genommen werden und ruhig und überlegt gehandelt werden. Einzelheiten zur Reaktion auf eine Abmahnung > 

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