Markenrecht

MarkenrechtMarken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen insbesondere auf deren Herkunft und regelmäßig auch auf eine besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.

Schneller Einstieg Markenrecht 

  • Das Markenrecht schützt den Inhaber einer Marke vor unbefugter Benutzung des geschützten Zeichens.
  • Eine Marke ist eine geschützte Bezeichnung für Waren und Dienstleistungen, wie z.B. der Name eines Unternehmens, eines Produkts oder ein Logo. Marke kann (fast) alles sein, was dazu geeignet ist, Unternehmen voneinander zu unterscheiden.
  • Marken können z.B. Wörter, Bilder, Logos, Schriftzüge, Farben, Verpackungen, Formen, Filmsequenzen. Mehr zu den Markenformen >
  • Eine Marke kann durch Benutzung oder Eintragung entstehen.
  • Es gibt bestimmte absolute und relative Schutzhindernisse, die eine Eintragung einer Marke verhindern können.
  • Die Eintragung einer Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder als Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
  • Eine Markenrechtsverletzung tritt auf, wenn ein Dritter ein ähnliches Zeichen für eigene Zwecke verwendet. Bei Verletzung von Markenrechten existieren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
  • Markenrechtliche Ansprüche werden z.B. durch eine Abmahnung oder ein gerichtliches Vorgehen durchgesetzt.
  • Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung erhält, sollte diese ernst genommen werden und ruhig und überlegt gehandelt werden. Einzelheiten zur Reaktion auf eine Abmahnung >

Einordnung Markenrecht

Das Markenrecht ist dem Gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet und ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts. Markenrechte sind ausschließliche Rechte. Das bedeutet, dass der Inhaber der Rechte andere von der Benutzung der Kennzeichen ausschließen und bei Zuwiderhandlung Unterlassung, Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen kann. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG besteht bezüglich der Marke Identitätsschutz, Verwechslungsschutz und Bekanntheitsschutz.

Zur Gesamtdarstellung Markenrecht >

Ausgewählte Aspekte des Markenrechts

Marke

MarkeGegenstand des Markenrechts sind Marken und verschiedene weitere Kennzeichen. Marken können in vielen unterschiedlichen Formen auftreten. Ihnen kommen verschiedene Funktionen zu, von denen die Herrkunftsfunktion die wichtigste Markenfunktion ist. Außerdem sind verschiedene Markenkategorien zu unterscheiden.

Mehr zur Marke >

Markenschutz

MarkenschutzDer Schutz von Marken ist u.a. im Markengesetz geregelt. Den Schwerpunkt stellt der Schutz eingetragener Marken dar. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die das Prüfungsverfahren in Gang setzt. Im deutschen Markenrecht werden originär neben der eingetragenen Marke auch nichteingetragene Marken, notorisch bekannte Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnung geschützt. 

Mehr zum Markenschutz >

Markenverträge

MarkenverträgeDie Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken kann im Rahmen vom Markenverträgen ebenso geregelt werden wie Maßnahmen zur Beendigung von Konfliktfällen über tatsächliche oder vermeintliche Markenkollisionen. Auf Markenverträge findet das allgemeine Vertrags- / Zivilrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Für die Praxis besonders wichtige Markenverträge sind etwa der Markenlizenzvertrag und die Abgrenzungsvereinbarung.

Einzelne Markenverträge >

Markenverfahren

MarkenverfahrenMarkenverfahren betreffen insbesondere die Eintragung von Marken, den Widerspruch zu einer Markenanmeldung, den Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitskonstellationen sowie die Verletzung von Marken. Letztere kann z.B. durch eine Abmahnung unterbunden werden. Je nach dem geographischen Geltungsbereich sind Markenverfahren unterschiedlich ausgestaltet. In der Bundesrepublik Deutschland gelten z.B. die Verfahrensvorschriften des Markengesetzes und damit korrespondierender Normen. Für die Europäische Union gilt die Unionsmarkenverordnung.

Alle Markenverfahren >

Marken professionell schützen und verwerten

Anwalt Markenrecht

Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung im Markenrecht. Erfahrene Anwälte aus dem Experten-Team der böhm anwaltskanzlei beraten zu allen markenrechtlichen Aspekten einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Wir schützen Marken mit individuellen Strategien und kümmern uns um die optimale Verwertung von Marken, z.B. durch individuelle Markenlizenzverträge oder spezielle Markenkaufverträge. Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir im Markenrecht kompetent, erfahren und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem Kennzeichen-, insbesondere Markenschutz (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marke), Markenanmeldung / Markeneintragung, Markenrechtsverletzung und Verletzungsverfahren einschließlich Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen, Markenverträge, z.B. Markenlizenzvertrag sowie alle sonstigen markenrechtlichen Fragestellungen.

 

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