Markeneintragungen national und international

MarkenanmeldungDas Eintragungsverfahren für Marken beginnt mit der Markenanmeldung und endet  idealerweise mit der Markeneintragung. Zu unterscheiden sind nationale, supranationale (z.B. EU-weite) und internationale Eintragungsverfahren zur Erlangung von Markenschutz. Bereits der Markenanmeldung kommt eine hohe Bedeutung zu, da bei korrekter Anmeldung hierdurch die Priorität begründet wird. 

Markeneintragung Deutschland

Markeneintragung DeutschlandDas Verfahren zu Markeneintragungen in Deutschland ist in den §§ 32 - 41 Markengesetz geregelt. Nach der Anmeldung wird diese zunächst geprüft. Liegen die Voraussetzungen für eine Eintragung vor, wird die Marke in das amtliche Register eingetragen und veröffentlicht. Etwaige Streitigkeiten können in einem Widerspruchs- und einem Rechtsmittelverfahren geklärt werden.

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Markeneintragung EU

Markeneintragung EUBei einer Unionsmarke erfolgt die Eintragung durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante. Das in den Art. 25. ff. Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelte Verfahren für Markeneintragungen ist ähnlich strukturiert wie das nationale, deutsche Eintragungsverfahren. Zusätzlich erfolgt auf europäischer Ebene allerdings noch eine Recherche (Art. 38 UMV). 

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Markeneintragung IR

Markeneintragung IRDer Weg zu einer international registrierten Marke ist in drei Phasen geteilt. Zunächst muss man sich an die Ursprungsbehörde wenden, also das Markenamt, bei dem die Basismarke registriert ist. Dieses prüft die Anmeldung im Hinblick auf die Basismarke. Im Anschluss bearbeitet das Internationale Büro (WIPO) die Anmeldung. Abschließend prüfen die Behörden der einzelnen Länder, in denen Schutz beansprucht wird (Zielbehörden), ob es Schutzhindernisse in dem jeweiligen Land gibt. 

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