Markenverfahren in der Übersicht

MarkenverfahrenMarkenverfahren können nach Art und geographischem Geltungsbereich unterschieden werden. Arten von Markenverfahren sind das Registrierungsverfahren, Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren in Gestalt von Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, außerdem Verletzungsverfahren, sonstige Verfahren und Rechtsbehelfe. Geographische Geltungsbereiche erstrecken sich zunächst auf das Gebiet der jeweiligen nationalen Staaten wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Auch supranationale Geltungsbereiche wie z.B. das Gebiet der Europäischen Union kommen in Betracht. Im internationalen Kontext existieren schließlich verschiedene verfahrensrechtliche Besonderheiten. Nachfolgend werden die einzelnen Verfahrensarten nach deutschem Recht (DE-Marke), Unionsrecht (EU-Marke / Unionsmarke) und internationalem Markenrecht (IR-Marke) dargestellt und verglichen.

Ausgewählte Elemente von Markenverfahren

Markenrecherche

MarkenrechercheMarkenrecherchen sind in vielen Markenverfahren ein äußerst hilfreiches, meist auch unerlässliches Instrument. Mit einer Markenrecherche werden ältere Markenrechte ermittelt und deren Schutzumfang bestimmt. Insbesondere vor einer Markenanmeldung sollte eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden. Hierdurch wird die Rechtssicherheit und die Chancen für eine erfolgreiche Eintragung der Marke deutlich erhöht sowie die (Kosten-) Risiken für Markenrechtsverletzungen werden nachhaltig minimiert.

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Markenanmeldung

MarkenanmeldungDie Markenanmeldung erfolgt in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Unionsmarken werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Auf internationaler Ebene können Marken über das Internationale Büro der WIPO registriert werden. Die Markenanmeldung setzt das jeweilige Eintragungsverfahren in Gang.

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Markeneintragung

MarkeneintragungAuf die Markenanmeldung folgt das Eintragungsverfahren. Gegenstand des Eintragungsverfahrens ist die Prüfung der Markenanmeldung durch das jeweilige Amt. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Kennzeichen in das Register eingetragen. Es entsteht der Markenschutz.

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Markenrechtsverletzung

MarkenrechtsverletzungEine Markenrechtsverletzung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Zunächst ist insoweit die für Fälle der Markenpiraterie typische identische Übernahme eines Kennzeichens zu nennen. Außerdem können Kennzeichen auch dann verletzt werden, wenn lediglich ähnliche Kennzeichen verwendet werden, die allerdings zu einer Verwechslungsgefahr führen können. Schließlich kann auch die Ausnutzung besonders bekannter Marken eine Markenverletzung darstellen. Zur Verhinderung oder Beseitigung von Markenrechtsverletzungen stehen verschiedene Verletzungsverfahren zur Verfügung.

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Alle Markenverfahren und Einzelschritte 

  Nationale 
Markenverfahren
Supranationale 
Markenverfahren
Internationale
Markenverfahren
  Markenrecht deutschDE Markenrecht europaeischEU Markenrecht internationalIR

Registrierungsverfahren

Registrierungs-
verfahren

   

Ablauf Registrierungsverfahren WIPO:

  1. Ursprungsbehörde: Hinterlegung
  2. Internationales Büro / WIPO: Registrierung

EIntragungsverfahren

Eintragungs-
verfahren

Ablauf Eintragungsverfahren DPMA:

  1. Anmeldung, §§ 32 - 35 MarkenG
  2. Prüfung, §§ 36 - 40 MarkenG
  3. Eintragung und Veröffentlichung, § 41 MarkenG
  4. ggf. Widerspruch, s.u.

Ablauf Eintragungsverfahren EUIPO:

  1. Anmeldung, Art. 30 ff. UMV
  2. Prüfung, Art. 41 ff. UMV
  3. Veröffentlichung, Art. 44 UMV
  4. ggf. Widerspruch, s.u.
  5. Eintragung, Art. 51 ff. UMV

Verfahrensablauf nach dem Recht der zuständigen (supra-) nationalen Markenbehörde(n):

  1. Prüfung nach nat. Recht
  2. Schutzbewilligung oder Schutzverweigerung durch nat. Behörden, Art. 5 PMMA

Bei erfolgreicher (supra-) nationaler Registrierung: Eintragung, Veröffentlichung und Verwaltung durch Internationales Büro / WIPO

Widerspruchsverfahren

Widerspruchs-
verfahren

Ablauf Widerspruchsverfahren DPMA:

  1. Widerspruch, § 42 MarkenG
  2. Prüfung Zulässigkeit
  3. ggf. "Cooling-Off", § 42 Abs. 4 MarkenG
  4. ggf. Einrede Nichtbenutzung, § 43 MarkenG
  5. Prüfung Begründetheit
  6. Abschluss (-entscheidung)

Ablauf Widerspruchsverfahren EUIPO

  1. Widerspruch, Art. 46 UMV
  2. Prüfung Zulässigkeit
  3. "Cooling-Off", Art. 6 DVUM
  4. ggf. Einrede Nichtbenutzung, Art. 47 Abs. 2 UMV
  5. Prüfung Begründetheit
  6. Abschluss (-entscheidung)

Widerspruchsverfahren IR-Marken betreffend erfolgen nach dem Recht der zuständigen (supra-) nationalen Markenbehörde(n), z.B. bei DPMA oder EUIPO bei entsprechender Schutzrechtserstreckung.

 

Verzicht Verfalls Nichtigkeitsverfahren

Verzicht; Verfalls- und 
Nichtigkeits-verfahren

Löschungsverfahren deutsches Markenrecht

I. Verzicht, § 48 MarkenG

II. Löschung wegen Verfall:

III. Löschung wegen Nichtigkeit:

Löschungsverfahren Unionsmarkenrecht

I. Verzicht, Art. 57 UMV

II. Löschung wegen Verfall:

III. Löschung wegen Nichtigkeit:

Löschungsverfahren internationales Markenrecht:

I.  (Supra-) nationale Schutzentziehungs- / Löschungsverfahren

II. Zentralangriff / Central Attack

 

Verletzungsverfahren

Verletzungs-
verfahren

Verletzungsverfahren deutsches Markenrecht:

Verletzungsverfahren Unionsmarken betreffend erfolgen nach dem jeweiligen nationalen Recht, z.B.  nach deutschen Recht wie folgt: 

Verletzungsverfahren IR-Marken betreffend erfolgen nach nationalem Recht des betroffenen Staates, z.B. nach deutschen Recht wie folgt: 

I. Außergerichtliches Vorgehen / Verfahren

  1. Berechtigungsanfrage
  2. Abmahnung Markenrecht
  3. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  4. Gegenabmahnung
  5. Vergleich nach Abmahnung

II. Einstweiliger Rechtsschutz

  1. Schutzschrift
  2. Einstweilige Verfügung
  3. Abschlussschreiben und Abschlusserklärung
  4. Widerspruch, § 924 ZPO

III. Hauptsacheverfahren

IV. Vollstreckungsverfahren

Sonstige Verfahren

Sonstige Verfahren

Sonstige Verfahren deutsches Markenrecht:

Sonstige Verfahren Unionsmarkenrecht:

Sonstige Verfahren internationales Markenrecht

Rechtsbehelfe

Rechts-
behelfe

Rechtsbehelfe deutsches Markenrecht:

Rechtsbehelfe Unionsmarkenrecht:

Die jeweiligen Rechtsbehelfe zur IR-Marke ergeben sich aus dem nationalen Recht des betroffenen Staates.

 

 

Marken professionell schützen und verwerten

Anwalt Markenrecht

Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung im Markenrecht. Erfahrene Anwälte aus dem Experten-Team der böhm anwaltskanzlei beraten zu allen markenrechtlichen Aspekten einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Wir schützen Marken mit individuellen Strategien und kümmern uns um die optimale Verwertung von Marken, z.B. durch individuelle Markenlizenzverträge oder spezielle Markenkaufverträge. Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir im Markenrecht kompetent, erfahren und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem Kennzeichen-, insbesondere Markenschutz (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marke), Markenanmeldung / Markeneintragung, Markenrechtsverletzung und Verletzungsverfahren einschließlich Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen, Markenverträge, z.B. Markenlizenzvertrag sowie alle sonstigen markenrechtlichen Fragestellungen.

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