Markenverfahren in Deutschland

Eintragungsverfahren DE-MarkeIm deutschen Markenrecht existieren unterschiedliche Verfahren, welche den gesamten Lebenszyklus einer Marke von deren Eintragung bis zur Löschung abdecken. Diese Verfahren sind weitgehend vergleichbar mit den europäischen Markenverfahren, welche die Unionsmarke betreffen. Sie weichen allerdings in Details davon ab. Zudem haben die deutsche Marke und die damit verbundenen nationalen Markenverfahren unter verschiedenen Gesichtspunkten eine eigenständige Bedeutung auch im internationalen Kontext. 

Einzelne Markenverfahren

  1. Eintragungsverfahren
  2. Widerspruchsverfahren
  3. Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
  4. Verletzungsverfahren
  5. Sonstige Verfahren 
  6. Rechtsbehelfe

Bedeutung der deutschen Marke 

Die deutsche Marke hat im internationalen Kontext unterschiedliche Bedeutungen. 

Zunächst existieren diverse Vorteile, welche aus dem kleineren Geltungsbereich der Marke resultieren, der sich nur auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Hierdurch existieren z.B. höhere Chance auf eine Eintragung der Marke und weniger potenziell kollidierende Kennzeichen sowei eine damit verbundene geringere Angreifbarkeit der Marke. In geeigneten Fällen bietet sich somit die nationale deutsche Marke ggf. als Alternative zur Unionsmarke an.

Die nationale deutsche Marke ist außerdem als Basismarke für IR-Marke eines deutschen Anmelders erforderlich.

Ggf. kann die deutsche Marke auch im Schutzverweigerungsverfahren als Widerspruchsmarke eines deutschen Markeninhabers gegen IR-Marke Dritter dienen.

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