Markenrecht aus Berlin

Expertenwissen

Hier finden Sie umfangreiche und ständig aktualisierte Informationen zum Markenrecht, zu Marken, Markenanmeldungen, Markenschutz, Markenverträgen und vielem mehr. Grundlage ist unser Expertenwissen als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Markenrecht und Gewerblichen Rechtschutz. Für eine individuelle Beratung im Markenrecht können Sie kurzfristig online einen Beratungstermin bei unseren Experten buchen.

Nationale Markenverfahren

Nationale Eintragungsverfahren betreffen Marke eines bestimmten Einzelstaates. Es erfolgt eine direkte Anmeldung im jeweiligen Staat. Dabei gelten die Regelungen der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsordnung, z.B. das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland oder das Markenrecht der Schweiz.

Supranationale Markenverfahren

Es existieren verschiedene supranationale Eintragungsverfahren. Bei diesen werden die ursprünglich nationalen rechtlichen Zuständigkeiten für die Markenanmeldung in unterschiedlichem Umfang von der nationalstaatlichen auf eine höherstehende Ebene (überstaatliche Organisation) verlagert. Nachfolgend werden mit der Europäischen Union, Benelux, OAPI, ARIPO, Central American Agreement und Andengruppe wichtige supranationale Markenschutzsysteme skizziert.

Markenverfahren in Deutschland

Eintragungsverfahren DE-MarkeIm deutschen Markenrecht existieren unterschiedliche Verfahren, welche den gesamten Lebenszyklus einer Marke von deren Eintragung bis zur Löschung abdecken. Diese Verfahren sind weitgehend vergleichbar mit den europäischen Markenverfahren, welche die Unionsmarke betreffen. Sie weichen allerdings in Details davon ab. Zudem haben die deutsche Marke und die damit verbundenen nationalen Markenverfahren unter verschiedenen Gesichtspunkten eine eigenständige Bedeutung auch im internationalen Kontext. 

Eintragungsverfahren für DE-Marken

Eintragungsverfahren DE-MarkeDas Markengesetz sieht gem. § 4 MarkenG einen Schutz für Marken vor, wenn diese in das Register eingetragen sind, durch Benutzung Verkehrsgeltung erlangt haben oder notorisch bekannt sind. Der häufigste Fall der Schutzentstehung ist die Eintragung in das Markenregister. Dies setzt die Anmeldung der Marke zur Eintragung in das Register beim Deutschen Patentamt- und Markenamt (DPMA) voraus. 

Recherche vor deutscher Markenanmeldung

Bevor mit der Anmeldung einer Marke beim zuständigen Markenamt, z.B. für die deutsche Marke beim DPMA in Deutschland, das Eintragungsverfahren eingeleitet wird, sollte aus verschiedenen Gründen eine Markenrecherche durchgeführt werden. Art und Umfang ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Markenrecherche zwangsläufig unvollständig bleibt. Markenrecherchen sind bei allen Arten von nationalen, supranationalen und internationalen Markenanmeldungen sinnvoll und empfehlenswert. Ihr Aufwand steigt tendenziell mit dem angestrebten Geltungsbereich der Marke. 

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