Nationale Eintragungsverfahren betreffen Marke eines bestimmten Einzelstaates. Es erfolgt eine direkte Anmeldung im jeweiligen Staat. Dabei gelten die Regelungen der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsordnung, z.B. das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland oder das Markenrecht der Schweiz.
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Das Markengesetz sieht gem. § 4 MarkenG einen Schutz für Marken vor, wenn diese in das Register eingetragen sind, durch Benutzung Verkehrsgeltung erlangt haben oder notorisch bekannt sind. Der häufigste Fall der Schutzentstehung ist die Eintragung in das Markenregister. Dies setzt die Anmeldung der Marke zur Eintragung in das Register beim Deutschen Patentamt- und Markenamt (DPMA) voraus.