Das Verfahren zur Eintragung einer Marke beginnt mit der Anmeldung. Gesetzliche Grundlagen für die Markenanmeldung sind §§ 32 - 39, 41 MarkenG und §§ 2 - 14 und 63 - 70 MarkenV. Die Markenanmeldung muss bestimmte Mindestinhalte aufweisen, damit ihr ein Anmeldetag zuerkannt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anmeldung geteilt werden. Für die Anmeldung der Marke fallen Gebühren nach dem Patentkostengesetz (PatKostG) an.
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