Bei welchem Markenamt oder welchen Markenämtern bzw. unter welchen Markenschutzsystemen die Marke angemeldet wird, richtet sich zunächst nach dem angestrebten geographischen Geltungsbereich der Marke bzw. danach, wo aufgrund der jeweiligen Markenkonzeption und der Marketingstrategie Markenschutz benötigt wird. Neben bereits bestehenden Aktivitäten ist hierbei auch eine etwaige geographische Expansionsstrategie zu berücksichtigen.
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Die Überwachung einer Marke oder anderer Kennzeichen verfolgt das Ziel, jüngere kollidierende Zeichen zu identifizieren. Tritt eine Kollision auf, kann das jüngere Zeichen kurzfristige angegriffen werden. Insbesondere der Widerspruch stellt eine kostengünstige Möglichkeit dar, das eigene Zeichen zu verteidigen und dessen Schwächung zu vermeiden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Marken in Deutschland. Doch trotz seiner wichtigen und zentralen Funktion gibt es Aspekte, die Markeninhaber beachten müssen, insbesondere in Bezug auf Markenrecherche und Markenüberwachung. Das DPMA übernimmt insoweit keine ausreichenden Aktivitäten für den Markenschutz. Eigeninitiative der Markeninhaber bei Markenrecherchen und der Markenüberwachung ist deshalb unerlässlich.
Eine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenkategorien und verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke