(1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Markenanmeldungen entgegenzunehmen.
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(1) Die Anmeldung einer Unionsmarke wird beim Amt eingereicht.
Die Strategie zur Anmeldung einer Marke beginnt mit der Ermittlung und Festlegung der markenspezifischen Erfordernissen. Neben dem Inhaber muss ein etwaiger Vertreter des Markeninhabers bestimmt werden. Außerdem sind die Markenform und die Markenklasse(n) festzulegen.
Bei der Strategie zur Anmeldung einer Marke sind auch unterschiedliche Aspekte des Umfelds zu berücksichtigen. Insoweit sind Fragen der Verwertung, der Markennutzung als Defensivzeichen und eines alternativen Verzichts auf die Markenanmeldung zu beantworten.
Bei welchem Markenamt oder welchen Markenämtern bzw. unter welchen Markenschutzsystemen die Marke angemeldet wird, richtet sich zunächst nach dem angestrebten geographischen Geltungsbereich der Marke bzw. danach, wo aufgrund der jeweiligen Markenkonzeption und der Marketingstrategie Markenschutz benötigt wird. Neben bereits bestehenden Aktivitäten ist hierbei auch eine etwaige geographische Expansionsstrategie zu berücksichtigen.
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